I.
Der Kläger und Revisionskläger zu 1. (Kläger; im Folgenden auch A) war im Streitjahr 1999 zunächst Komplementär der Klägerin und Revisionsklägerin zu 2. (Klägerin; im Folgenden auch KG). Im Dezember 1999 schied A aus der KG aus und ist seither Geschäftsführer der als Komplementärin eingetretenen GmbH.
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