Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. Mai 2011 14 K 4139/07 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
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