ArbG Aachen, - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1295/97
Betriebsübergang, Notar
LAG Köln, Urteil vom 24.08.1998 - Aktenzeichen 3 Sa 540/98
DRsp Nr. 2000/2082
Betriebsübergang, Notar
»Übernimmt ein neu bestellter Notar Amtsräume und Personal eines aus dem Notaramt entlassenen Notars, so liegt darin kein Betriebsübergang i.S. des § 613aBGB.«