I. Die Rechtsvorgängerin der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), die X.-OHG (OHG), betrieb im Streitjahr 1970 einen Handel mit Wagen; daneben unterhielt sie für ihre Kunden einen entsprechenden Reparaturbetrieb. Die Wagen wurden in B. und bis Ende September (1970) auch in H. verkauft.
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