I. Die Klägerinnen und Revisionsklägerinnen (Klägerinnen) sind Erben nach dem verstorbenen Rentner S. (Erblasser). Dieser veräußerte zum 1. Februar 1966 seinen Hotel- und Gaststättenbetrieb zum Preise von 260.000 DM. Der Kaufpreis setzte sich aus einer Barzahlung von 60.000 DM, der Übernahme von Grundschulden in Höhe von 110.000 DM und einer hypothekarisch gesicherten Restforderung von 90.000 DM zusammen. Auf den Restbetrag waren monatliche Raten von 600 DM für Zins und Tilgung zu leisten.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|