Da das angefochtene Urteil noch im Jahre 2000 zugestellt worden ist, richtet sich die Zulässigkeit der Beschwerde nach den bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Vorschriften (Art.
Die Beschwerde ist hiernach teilweise unzulässig. Im Übrigen --und damit insgesamt-- ist sie unbegründet.
1. Soweit der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend macht, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe (§
Eine grundsätzliche Bedeutung i.S. des §
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