I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb in R drei EDEKA-Lebensmittelgeschäfte: das Geschäft I seit dem 1. April 1975 in der G-Straße; das Geschäft II seit dem 20. Oktober 1977 in dem Ortsteil W; das Geschäft III seit dem 6. September 1979 in der L-Straße. Er beurteilte die Geschäfte I und II als einen Gewerbebetrieb und das dritte Geschäft als einen weiteren eigenständigen Gewerbebetrieb.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|