I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt auf dem ihm gehörenden Grundstück Wstraße 27 in A einen Büroeinzelhandel. Das Grundstück war in den Streitjahren nach der Feststellung des Finanzgerichts (FG) zu 82,2 v.H. Betriebsvermögen.
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