BFH - Urteil vom 09.10.1986 (IV R 235/84) - DRsp Nr. 1996/12328
BFH, Urteil vom 09.10.1986 - Aktenzeichen IV R 235/84
DRsp Nr. 1996/12328
»Schließen sich ein Steuerberater und eine Person, die mangels Prüfung zum Steuerberater nicht behördlich bestellt ist, zum gemeinsamen Betrieb einer Steuerberatungspraxis in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (Innengesellschaft) zusammen, so erzielen sie als Mitunternehmer Einkünfte aus Gewerbebetrieb.«