I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine inländische GmbH, die die Herstellung von ...* betreibt. Sie schloß am 22. Februar 1967 mit der A-Ltd, einer japanischen Kapitalgesellschaft einen Partnerschaftsvertrag. In diesem wurde u.a. die Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft mit Sitz in Japan vereinbart, die ebenfalls ...* herstellen sollte. Die Klägerin sollte der zu gründenden Tochtergesellschaft Lizenzen gewähren. Die japanische Tochtergesellschaft (TG) wurde noch im Jahre 1967 gegründet.
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