1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Februar 2008 - 2 Sa 382/07 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Zahlungsansprüche des Klägers, die sich aufgrund einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel aus einer tariflichen Entgelterhöhung nach einem Betriebsübergang ergeben.
Der Kläger war seit dem 1. Oktober 2003 bei der tarifgebundenen M GmbH, B, als Fernmeldemonteur beschäftigt. Der diesem Arbeitsverhältnis zugrunde liegende Arbeitsvertrag lautet auszugsweise:
"Sie werden als 'Fernmeldemonteur' für die Abteilung 'Field Operations Germany East ... am Standort R tätig sein.
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