Streitig ist, ob ein Gewinn, den die einzige Kommanditistin aufgrund ihrer Kündigung des KG-Vertrages erzielt hat, ein gemäß §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigter Veräußerungsgewinn ist.
I.
Die Klägerin (Klin) zu 1., die A GmbH ..., war die geschäftsführende Komplementärin der zum 1.4.1990 gegründeten C GmbH & Co. KG (= KG; vgl. das Schreiben an das Amtsgericht ... - Registergericht - in Sachen Neuanmeldung einer KG vom 27.3.1990 sowie den Gesellschaftsvertrag, FA-Akte "Dauerunterlagen"). Aufgrund der Kündigung des KG-Vertrags durch die alleinige Kommanditistin X (Klin zu 2.) am 12.10.1992 gingen alle Aktiva und Passiva gegen eine Abfindung in Höhe von 627.972,52 DM (zur Berechnung des Abfindungsanspruchs vgl. FA-Feststellungsakte, Bl. 14) per Anwachsung auf die GmbH als Geamtrechtsnachfolgerin über. Alleingesellschafterin der GmbH war Frau X.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|