I.
Die Parteien und die Nebenintervenientin streiten über Zustandekommen und Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung der Geschäftsführertätigkeiten der Kläger für die Beklagte, eine GmbH, und Tochtergesellschaften.
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