Schadenersatz wegen zuviel gezahlter Einkommensteuer
FG Hessen, vom 11.06.1997 - Aktenzeichen 12 K 3084/95
DRsp Nr. 2001/2874
Schadenersatz wegen zuviel gezahlter Einkommensteuer
Zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen gehören auch die Schadenersatzleistungen des Steuerberaters bzw. seiner Berufshaftpflichtversicherung, die geleistet wurden, weil ein Veräußerungsgewinn aus selbständiger Arbeit dem normalen Steuersatz unterworfen wurde und der Steuerberater nach erfolglosem Einspruch die Klagefrist versäumte.
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