I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt als Einzelunternehmer eine Likörfabrik. Im Jahre 1986 stellte er für dieses Unternehmen einen Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung. Eines der bezeichneten Investitionsvorhaben war der Neubau (Anbau) einer Halle. Der Kläger begründete das Vorhaben in seinem Antrag damit, wegen gestiegenen Produktionsvolumens sollten neue Lagerkapazitäten geschaffen werden.
Mit Bescheinigung vom 26. Mai 1989 erkannte das Bundesamt für Wirtschaft (BAW) die Investition als förderungswürdig i.S. von §
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