Die Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. Im Wesentlichen entspricht schon ihre Begründung nicht den von § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestellten Anforderungen. Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) aufgeworfene Rechtsfrage ist auch nicht offenkundig klärungsbedürftig.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|