1Die in § 11 genannten Ansprüche gelten als erloschen, soweit sie der zuständigen Finanzbehörde bei Eingang einer wirksamen strafbefreienden Erklärung noch nicht bekannt waren. 2Dies gilt auch, wenn sich später herausstellt, dass diese Erklärung unvollständig war.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|