Streitig ist, ob § 13 a ErbStG Anwendung findet.
Am 12.11.2000 verstarb O 2. Mit gemeinschaftlichem Testament vom 01.02.1996 hatten der Erblasser und seine Ehefrau O 3 sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Im Wege des Vermächtnisses sollte der Kläger (Kl.) den GmbH-Anteil an der Fa. O - T GmbH sowie den KG-Anteil an der Firma Gebrüder O KG vom Erblasser erhalten. Wegen der Einzelheiten wird auf das gemeinschaftliche Testament vom 01.02.1996 Bezug genommen, Bl. 4 ff. der Erbschaftsteuerakte Band 1.
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