Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften, BGBl. I Nr. 12
Erster Teil Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen Erster Abschnitt Ausübung der Hilfe in Steuersachen Zweiter Unterabschnitt Befugnis
§ 3 a Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen
StBerG ( Steuerberatungsgesetz )
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