1Die Gebühr beträgt für
1. die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus 5/10 bis 15/10 2. die Erstellung eines Vermögensstatus oder Finanzstatus aus übergebenen Endzahlen (ohne Vornahme von Prüfungsarbeiten) 2/10 bis 6/10 3. den schriftlichen Erläuterungsbericht zu den Tätigkeiten nach Nummer 1 1/10 bis 6/10
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