§ 41 MitbestG
Stand: 07.08.2021
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, BGBl. I S. 3311
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 41 MitbestG Inkrafttreten

§ 41 Inkrafttreten

MitbestG ( Mitbestimmungsgesetz )

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.