§ 42 a HWO
FNA: 7110-1
Fassung vom: 24.09.1998
Stand: 01.01.2026
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung, BGBl. I Nr. 106 vom 03.04.2025
Änderungsnachweis

§ 42 a HWO (Fortbildungsstufen)

Inhaltsverzeichnis Änderungsnachweis

§ 42 a (Fortbildungsstufen)

HWO ( Handwerksordnung )

(1) Die Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung sind 1. als erste Fortbildungsstufe der Geprüfte Berufsspezialist und die Geprüfte Berufsspezialistin, 2. als zweite Fortbildungsstufe der Bachelor Professional und 3. als dritte Fortbildungsstufe der Master Professional. (2) Jede Fortbildungsordnung, die eine höherqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinführen.


Inhaltsverzeichnis Änderungsnachweis