FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.01.2007
2 K 1228/04
Normen:
EStG (1997) § 18 Abs. 3 § 16 Abs. 4 § 34 Abs. 1 § 34 Abs. 2 Nr. 1 ; AO (1977) § 42 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1552
EFG 2007, 937

§ 42 AO bei Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit Ehepartner und anschließender Aufnahme eines weiteren Gesellschafters im Wege der Teilanteilsveräußerung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2007 - Aktenzeichen 2 K 1228/04

DRsp Nr. 2007/4334

§ 42 AO bei Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit Ehepartner und anschließender Aufnahme eines weiteren Gesellschafters im Wege der Teilanteilsveräußerung

1. Der Gesellschafter einer Partnerschaftsgesellschaft ist durch den (angefochtenen) Feststellungsbescheid beschwert, wenn dort der Gewinn aus einer Teilanteilsveräußerung nicht ausgewiesen ist. 2. Die Grundsätze zum sog. Zweistufenmodell finden keine Anwendung, wenn jeweils in einem einzigen Akt erst die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft unter Steuerberatern (hier: zwischen Eheleuten) erfolgt und sodann einer der Gesellschafter einen Teilanteil an einen Dritten überträgt, der damit ebenfalls Gesellschafter wird. 3. Eine derartige Gestaltung stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO dar. Der Umstand, dass die Beteiligten bei der Ausgestaltung der Verträge die für sie günstigen Bestimmungen der §§ 16, 34 a.F. EStG berücksichtigt haben, führt nicht zur Annahme einer unangemessenen Gestaltung.

Normenkette:

EStG (1997) § 18 Abs. 3 § 16 Abs. 4 § 34 Abs. 1 § 34 Abs. 2 Nr. 1 ; AO (1977) § 42 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Nichtigkeit eines Feststellungsbescheides, darüber hinaus die Frage, ob eine steuerbegünstigte Veräußerung eines Anteils an einem Mitunternehmeranteil vorliegt.