Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse Titel 16 Gesellschaft Untertitel 2 Rechtsfähige Gesellschaft Kapitel 5 Auflösung der Gesellschaft
§ 730 Auflösung bei Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters
BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )
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