184 a UStR2008
Stand: 10.12.2007
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Zu § 14 UStG (§§ 31 bis 34 UStDV)

184 a UStR2008 Elektronisch übermittelte Rechnung

184 a Elektronisch übermittelte Rechnung

UStR2008 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 )

(1) 1Rechnungen können - vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers - auch auf elektronischem Weg übermittelt werden (§ 14 Abs. 1 Satz 2 UStG). 2Die Zustimmung des Empfängers der elektronisch übermittelten Rechnung bedarf dabei keiner besonderen Form; es muss lediglich Einvernehmen zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger darüber bestehen, dass die Rechnung elektronisch übermittelt werden soll. 3Die Zustimmung kann z. B. in Form einer Rahmenvereinbarung erklärt werden. 4Sie kann auch nachträglich erklärt werden. 5Es genügt aber auch, dass die Beteiligten diese Verfahrensweise tatsächlich praktizieren und damit stillschweigend billigen. (2)