Stand: 10.12.2007
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Zu § 17 UStG

223 UStR2008 Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

223 Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Bemessungsgrundlage

UStR2008 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 )

(1) 1Die Frage, ob sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz geändert hat, beurteilt sich nach § 10 Abs. 1 bis 5 UStG. 2Auf die Abschnitte 149 bis 158 wird verwiesen. 3Zur Steuer- und Vorsteuerberichtigung bei Entgeltsminderungen durch Gewährung von verdeckten Preisnachlässen vgl. Abschnitt 153 Abs. 4. (2) 1Die erforderlichen Berichtigungen sind für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage eingetreten ist. 2Die Berichtigungspflicht ist bereits bei der Berechnung der Vorauszahlungen zu beachten (§ 18 Abs. 1 Satz 2 UStG). 3Erlischt die Forderung auf eine Gegenleistung auf Grund einer späteren Vertragsänderung teilweise, mindert sich das Entgelt bereits im Zeitpunkt der Vertragsänderung (vgl. BFH-Urteil vom 30. 11. 1995, V R 57/94, BStBl 1996 II S. 206). 4Mindert sich der Kaufpreis auf Grund einer Mängelrüge, ändert sich die Bemessungsgrundlage im Zeitpunkt der tatsächlichen Realisierung der Ansprüche (Erfüllungsgeschäft - vgl. EuGH-Urteil vom 29. 5. 2001, C-86/99, EuGHE I S. 4167). (3)