Stand: 10.12.2007
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Zu § 25 UStG (§ 72 UStDV)

275 UStR2008 Vorsteuerabzug bei Reiseleistungen

275 Vorsteuerabzug bei Reiseleistungen

UStR2008 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 )

(1) 1Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind die Umsatzsteuerbeträge, die auf Reisevorleistungen entfallen, auf Leistungen Dritter also, die den Reisenden unmittelbar zugutekommen. 2Umsatzsteuerbeträge, die dem Unternehmer für andere für sein Unternehmen ausgeführte Leistungen in Rechnung gestellt werden, sind dagegen unter den Voraussetzungen des § 15 UStG als Vorsteuern abziehbar. 3Hierzu gehören z. B. Vorsteuerbeträge, die beim Erwerb von Einrichtungsgegenständen, Büromaschinen und Büromaterial anfallen. 4Der Vorsteuerabzug steht dem Unternehmer auch zu, wenn die empfangene Leistung zwar mit der Reise unmittelbar zusammenhängt, aber dem Reisenden lediglich mittelbar zu Gute kommt (vgl. hierzu Abschnitt 272 Abs. 9 Satz 3 Nr. 1 und 2). (2)