282 a UStR2008
Stand: 10.12.2007
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Zu § 27 a UStG

282 a UStR2008 Antrag auf Erteilung der USt-IdNr.

282 a Antrag auf Erteilung der USt-IdNr.

UStR2008 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 )

(1) 1Der Antrag ist schriftlich unter Angabe von Name und Anschrift des Antragstellers, des zuständigen Finanzamtes und der Steuernummer, unter der er umsatzsteuerlich geführt wird, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - Dienstsitz Saarlouis -, 66 740 Saarlouis, zu richten. 2Anträge können auch über das Internet (www.bzst.de) gestellt werden. 3Die USt-IdNr. wird dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben.4Bei der steuerlichen Neuaufnahme kann der Unternehmer die Erteilung einer USt-IdNr. auch bei dem zuständigen Finanzamt beantragen. 5Dieser Antrag wird, zusammen mit den erforderlichen Angaben über die Erfassung für Zwecke der Umsatzsteuer, an das BZSt weitergeleitet. 6Jeder Unternehmer erhält nur eine USt-IdNr. 7Wegen der Besonderheiten bei Organgesellschaften und bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts vgl. Absatz 3. 8Den ständigen diplomatischen Missionen und berufskonsularischen Vertretungen, zwischenstaatlichen Einrichtungen und Streitkräften anderer Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags wird grundsätzlich keine USt-IdNr. erteilt (vgl. auch Abschnitt 15 d). (2)