Stand: 10.12.2007
zuletzt geändert durch:
-, -
Zu § 3 a UStG (§ 1 UStDV)

39 UStR2008 Leistungskatalog des § 3 a Abs. 4 Nr. 1 bis 11 UStG

39 Leistungskatalog des § 3 a Abs. 4 Nr. 1 bis 11 UStG

UStR2008 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 )

Patente, Urheberrechte, Markenrechte (1) Sonstige Leistungen im Sinne des § 3 a Abs. 4 Nr. 1 UStG ergeben sich u. a. auf Grund folgender Gesetze: 1. Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; 2. Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten; 3. Patentgesetz; 4. Markenrechtsreformgesetz; 5. Gesetz über das Verlagsrecht; 6. Gebrauchsmustergesetz. (2) 1Hinsichtlich der Leistungen auf dem Gebiet des Urheberrechts vgl. Abschnitt 36 Abs. 3. 2Außerdem sind die Ausführungen in Abschnitt 168 zu beachten. 3Bei der Auftragsproduktion von Filmen wird auf die Rechtsprechung des BFH zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung hingewiesen (BFH-Urteil vom 19. 2. 1976, V R 92/74, BStBl II S. 515). 4Die Überlassung von Fernsehübertragungsrechten (vgl. Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1777/2005, ABl. EU Nr. L 288 S. 1) und die Freigabe eines Berufsfußballspielers gegen Ablösezahlung sind als ähnliche Rechte im Sinne des § 3 a Abs. 4 Nr. 1 UStG anzusehen. Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Werbungsmittler, Werbeagenturen (3)