Stand: 10.12.2007
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Zu § 4 Nr. 2 UStG (§ 18 UStDV)

44 UStR2008 Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt

44 Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt

UStR2008 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 )

Auf die Abschnitte 145 bis 147 wird hingewiesen.