Stand: 10.12.2007
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Zu § 4 Nr. 10 UStG

74 UStR2008 Verschaffung von Versicherungsschutz

74 Verschaffung von Versicherungsschutz

UStR2008 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 )

(1) 1Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes liegt vor, wenn der Unternehmer mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag zugunsten eines Dritten abschließt. 2Der Begriff Versicherungsschutz umfasst alle Versicherungsarten. 3Hierzu gehören z. B. Lebens-, Kranken, Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Diebstahl-, Feuer- und Hausratversicherungen. (2)