Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und betreiben in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) seit dem 1. Juli 1977 eine kieferorthopädische Praxis. Die Praxisräume befinden sich auf einem Grundstück, das die Kläger 1974 je zur Hälfte als Miteigentümer erworben hatten. Anschließend war das Gebäude mit einem hohen Kostenaufwand so umgebaut worden, daß sich im Erdgeschoß die eigentlichen Praxisräume und im 1. Obergeschoß Labor, Sozial- und Abstellräume, Büros und Versand befanden. Für die Einrichtung war zusätzlich erheblich investiert worden.
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