FG Köln - Urteil vom 17.03.2005
13 K 1531/03
Normen:
KStG (a.F.) § 8 Abs. 3 S. 2 § 27 Abs. 3 S. 2 ; BetrAVG § 1 Abs. 1 § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 708
EFG 2005, 1075

Abfindung einer Pensionszusage gegen Übertragung der Rückdeckungsansprüche

FG Köln, Urteil vom 17.03.2005 - Aktenzeichen 13 K 1531/03

DRsp Nr. 2005/8377

Abfindung einer Pensionszusage gegen Übertragung der Rückdeckungsansprüche

Die im Ursprungsvertrag nicht vorgesehene Abfindung einer Pensionszusage zu Gunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die Übertragung der entsprechenden Ansprüche gegen eine Rückdeckungsversicherung führt nicht generell zur Annahme einer vGA.

Normenkette:

KStG (a.F.) § 8 Abs. 3 S. 2 § 27 Abs. 3 S. 2 ; BetrAVG § 1 Abs. 1 § 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

An der im Jahre 0000 gegründeten Klägerin sind seit dem 00.00.000 die Gesellschafter N. mit 51 % und X. mit 49 % beteiligt. In der Zeit vom 00.00.0000 bis zum 00.00.0000 stand die Klägerin im alleinigen Anteilsbesitz des X.. Die Geschäftsführung oblag seit dem 00.00.0000 zunächst beiden Gesellschaftern. Nachdem der Gesellschafter X. am 00.00.0000 als Geschäftsführer zurückgetreten war, stand er aufgrund eines unter dem gleichen Datum abgeschlossenen Vertrages weiterhin als Angestellter in den Diensten der Klägerin.