BFH vom 14.12.1993
VIII R 35/90

Abfindung eines Personengesellschafters (§ 16 EStG)

BFH, vom 14.12.1993 - Aktenzeichen VIII R 35/90

DRsp Nr. 1997/8642

Abfindung eines Personengesellschafters (§ 16 EStG)

Wir die an den ausscheidenden Gesellschafter einer GmbH & Co. KG zu zahlende Abfindung (Kaufpreisforderung) in einem späteren Veranlagungszeitraum ganz oder teilweise uneinbringlich, muß dies bereits in dem Veranlagungszeitraum berücksichtigt werden, in dem der Veräußerungsgewinn zu erfassen ist (Zeitpunkt des Ausscheidens).

Für die Praxis: