FG Saarland - Urteil vom 17.03.2004
1 K 24/00
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 4 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1038

Abfindung im Rahmen einer qualifizierten Nachfolgeklausel als Anschaffungskosten; Gewinnfeststellung 1995

FG Saarland, Urteil vom 17.03.2004 - Aktenzeichen 1 K 24/00

DRsp Nr. 2004/7685

Abfindung im Rahmen einer qualifizierten Nachfolgeklausel als Anschaffungskosten; Gewinnfeststellung 1995

Leistet ein Mitunternehmererbe aufgrund erbrechtlicher Verpflichtung im Falle einer qualifizierten Nachfolgeklausel an die Miterben Ausgleichszahlungen, weil der Wert des übernommenen Mitunternehmeranteils über der quotalen Beteiligung am Nachlass liegt, so dass die Abfindung dem Erwerb einer zusätzlichen Beteiligung dient, entstehen Anschaffungskosten (entgegen BFH-Urteil vom 29.10.1991 VIII R 51/84, BStBl II 1992, 512).

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2 § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 § 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Beklagte zu Recht im Gewinnfeststellungsbescheid 1995 vom 10. Dezember 1997 für die B-KG einen Veräußerungsgewinn von 344.020,12 DM für den Kläger festgestellt hat.

Der Kläger war -nach eigenem Vorbringen- bis zum 31. März 1994 mit einem 5,4717 %-Anteil an der B-KG beteiligt, die Rechtsnachfolgerin der B-OHG ist. Die B-KG hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr (1. April bis 31. März).