Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 19. März 2014 -
Die Kläger haben die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren ebenfalls auf 5.000,-- € festgesetzt.
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