FG Köln - Urteil vom 24.10.2012
15 K 4041/10
Normen:
EStG § 18 Abs 1; EStG § 15 Abs 3 Nr 1;

Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit, Abfärbung

FG Köln, Urteil vom 24.10.2012 - Aktenzeichen 15 K 4041/10

DRsp Nr. 2013/20500

Abgrenzung freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit, Abfärbung

Eine Personengesellschaft erzielt trotz Dolmetscher- und Ingenieurtätigkeit mangels unmittelbarer persönlicher Arbeitsleistung keine freiberuflichen Einkünfte i.S.v. § 18 Abs. 1 EStG, sondern gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte, wenn Übersetzungsarbeiten in Sprachen erfolgen, die nicht deren Gesellschafter, sondern nur Fremdübersetzer beherrschen.

Normenkette:

EStG § 18 Abs 1; EStG § 15 Abs 3 Nr 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin in den Streitjahren einen Gewerbebetrieb ausgeübt hat

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde.