Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und Ehegatteninnengesellschaft
BGH, Urteil vom 30.06.1999 - Aktenzeichen XII ZR 230/96
DRsp Nr. 1999/7844
Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und Ehegatteninnengesellschaft
»1. Zur Frage der Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und Ehegatteninnengesellschaft sowie zum Ausgleich zwischen den Ehegatten bei Auflösung der Gesellschaft.«2. Eine bei Scheitern der Ehe zur Rückforderung berechtigende unbenannte Zuwendung eines Ehegatten an den anderen liegt nicht bereits dann vor, wenn ein Ehegatte durch Zuwendungen an den anderen gemeinschaftliches Vermögen schaffen will; die ehebedingte Zuwendung setzt vielmehr voraus, daß ein Ehegatte bestimmte Vermögensgegenstände dem anderen um der Ehe willen zuwendet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" abrufen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.