Autor: Ott |
Der Ablauf einer Verschmelzung ist im Einzelnen in den §§ 4 - 122 UmwG geregelt. Nach dem zeitlichen Ablauf stellt sich Verschmelzung in den einzelnen Phasen schematisch wie folgt dar:
Ablaufschema der Verschmelzung
Erforderliche Schritte | Phase der Verschmelzung |
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Erstellung eines Entwurfs des Verschmelzungsvertrags Zuleitung des Entwurfs an den Betriebsrat (sofern vorhanden) Erstellung eines Verschmelzungsberichts Vornahme einer Verschmelzungsprüfung | Vorbereitungsphase |
notariell beurkundeter Verschmelzungsbeschluss | Beschlussphase |
Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft (sofern erforderlich) ggf. Neugründung einer Kapitalgesellschaft (bei Verschmelzung zur Neugründung) Anmeldung zum Handelsregister Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister (sofern erforderlich) Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister bei allen beteiligten Rechtsträgern | Vollzugsphase |
Zur Durchführung einer Verschmelzung muss nach § 4 Abs. 1 UmwG zwischen den beteiligten Gesellschaften ein Verschmelzungsvertrag geschlossen werden. Zu diesem Zweck müssen in der Vorbereitungsphase der Verschmelzung die Vertretungsorgane der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger nach § 4 Abs. 2 UmwG einen schriftlichen Entwurf des Vertrags aufstellen.
Der Mindestinhalt des Verschmelzungsvertrags bei ausschließlicher Beteiligung von GmbH umfasst nach § 5 UmwG folgende Angaben:
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