BFH - Beschluss vom 26.10.2011
I B 68/11
Normen:
FGO § 76 Abs. 1 S. 1; FGO § 81 Abs. 1 S. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 612
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 17.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 2492/06

Ablehnung eines Verstoßes gegen Verfahrensrecht bei fehlenden Darlegungen zu einer potentiell anderen gerichtlichen Entscheidung bei weiterer Sachverhaltsaufklärung

BFH, Beschluss vom 26.10.2011 - Aktenzeichen I B 68/11

DRsp Nr. 2012/3886

Ablehnung eines Verstoßes gegen Verfahrensrecht bei fehlenden Darlegungen zu einer potentiell anderen gerichtlichen Entscheidung bei weiterer Sachverhaltsaufklärung

1. NV: Werden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung rückerstattet, ist nicht klärungsbedürftig, ob für eine GmbH eine arbeitsrechtliche Verpflichtung bestand, ihrem Geschäftsführer die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung steuerneutral zu erstatten. 2. NV: Verstöße gegen die Sachaufklärungspflicht können nur schlüssig dargelegt werden, wenn auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunktes des FG dargetan wird, warum eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes zu einer anderen Entscheidung geführt hätte. 3. NV: Eine vGA liegt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH vor, wenn eine Kapitalgesellschaft an ihren beherrschenden Gesellschafter eine Leistung erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt. Diese Indizwirkung zivilrechtlich unwirksamer Vereinbarungen wird verstärkt, wenn bei klarer Zivilrechtlage Formvorschriften nicht beachtet werden (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386).

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 1 S. 1; FGO § 81 Abs. 1 S. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Gründe