I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) begehren den Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften des Klägers aus Kapitalvermögen. Die Kläger wurden im Streitjahr (2003) als Eheleute zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
Der Kläger hielt mehr als die Hälfte der Geschäftsanteile an einer GmbH. Zur Absicherung eines Betriebsmittelkredits der GmbH verbürgte er sich gegenüber dem Kreditinstitut und bestellte zu dessen Gunsten eine Grundschuld. Die GmbH stellte den Geschäftsbetrieb im November 2000 ein. Die Gesellschafter beschlossen 2001 formlos die Auflösung der Gesellschaft. Eine Liquidation fand mangels Masse nicht statt. Die GmbH wurde 2004 im Handelsregister von Amts wegen gelöscht.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|