FG Niedersachsen, vom 23.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 332/101342
Abzugsfähigkeit von Abschlagszahlungen auf vom Erblasser herrührende Einkommenssteuer des Todesjahres bei der Erbschaftssteuer; Aufteilung der Abschlusszahlungen bei Versterben von Ehegatten im selben Kalenderjahr
BFH, Urteil vom 04.07.2012 - Aktenzeichen II R 15/11
DRsp Nr. 2012/16726
Abzugsfähigkeit von Abschlagszahlungen auf vom Erblasser herrührende Einkommenssteuer des Todesjahres bei der Erbschaftssteuer; Aufteilung der Abschlusszahlungen bei Versterben von Ehegatten im selben Kalenderjahr
1. Die auf den Erben entsprechend seiner Erbquote entfallenden Abschlusszahlungen für die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, sind als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1ErbStG abzugsfähig (Änderung der Rechtsprechung).2. Bei einer Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten sind Abschlusszahlungen für das Todesjahr analog § 270AO aufzuteilen und als Nachlassverbindlichkeiten beim jeweiligen Erwerb von Todes wegen abzugsfähig.
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