Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger zustehenden betrieblichen Rente.
Der am 05.08.1941 geborene Kläger schied vorzeitig zum 30.11.2002 nach Alterszeit im Blockmodell aus dem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten aus. Er bezieht seit dem 01.12.2002 von der Beklagten eine Betriebsrente in Höhe von monatlich 265,10 Euro.
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