FG Nürnberg, vom 26.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen III 119/02
Änderung des Gewerbesteuermessbescheides nach § 35b GewStG aufgrund einer einkommensteuerrechtlichen Neubewertung des Veräußerungsgewinns
BFH, Urteil vom 16.12.2004 - Aktenzeichen X R 14/03
DRsp Nr. 2005/1920
Änderung des Gewerbesteuermessbescheides nach § 35bGewStG aufgrund einer einkommensteuerrechtlichen Neubewertung des Veräußerungsgewinns
»Ändert das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid in der Weise, dass ein bisher als Veräußerungsgewinn behandelter Gewinn aus Gewerbebetrieb nunmehr als laufender Gewinn beurteilt wird, so darf der Gewerbesteuermessbescheid nach § 35bGewStG geändert werden (Bestätigung der Rechtsprechung).«
Normenkette:
GewStG § 35b Abs. 1 ;
Gründe:
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