Änderung von einstimmig gefaßten Beschlüssen einer Erbengemeinschaft; Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse bei Ausschluß eines Miterben von der Abstimmung
OLG Nürnberg, Urteil vom 19.05.2000 - Aktenzeichen 6 U 4052/99
DRsp Nr. 2000/9340
Änderung von einstimmig gefaßten Beschlüssen einer Erbengemeinschaft; Anforderungen an die Mehrheitsverhältnisse bei Ausschluß eines Miterben von der Abstimmung
»1. Ein einstimmig gefaßter Beschluß über Maßnahmen der Verwaltung einer Erbengemeinschaft kann durch Mehrheitsbeschluß abgeändert werden.2. Ist ein Miterbe wegen Interessenwiderstreits von der Abstimmung ausgeschlossen, so ist für eine wirksame Mehrheitsentscheidung lediglich die Mehrheit der restlichen Erbteile maßgebend.«
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