Streitig sind Gewinnänderungen aufgrund einer Außenprüfung.
Der Kläger erzielt aus einem Schrotthandel Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die er für die Streitjahre 2006 und 2007 durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelte. Die Steuererklärungen gab er jeweils in dem auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahr ab.
Am … 2010 leitete das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen (FAFuSt) gegen den Kläger ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts der Hinterziehung von Einkommensteuer 2005 bis 2009 und Umsatzsteuer 2006 bis 2009 ein, weil aufgrund von Kontrollmaterial Anlass zu der Annahme bestand, dass der Kläger seine Gewinne und Umsatzerlöse nicht in voller Höhe erklärt hatte. Wegen des Inhalts des Kontrollmaterials im Einzelnen wird auf Blatt 39 bis 191 Band II der Ermittlungsakten Bezug genommen.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|