Die Revision des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Münster vom 17. November 2014
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
A.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, die im Wege einer formwechselnden Umwandlung der Z–GmbH nach den Vorschriften der §§ 190 ff. des Umwandlungsgesetzes zum 1. Juli 2004 entstanden ist.
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