I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --die X-KG-- betreibt ein Schifffahrtsunternehmen. Sie ist aufgrund Gesellschafterbeschlusses vom 11. Juni 1996 gemäß § 14 des Umwandlungssteuergesetzes vom 28. Oktober 1994 in der für das Streitjahr (1996) geltenden Fassung (UmwStG 1995) mit Wirkung zum 1. Januar 1996 durch formwechselnde Umwandlung aus der X-GmbH hervorgegangen. Einzige Kommanditistin der Klägerin ist die B-KG, die im Januar 1996 sämtliche Anteile an der X-GmbH für einen Kaufpreis von 38 Mio. DM erworben hatte.
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