Autor: Ott |
Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung von Pensionszusagen stehen immer wieder im Mittelpunkt der Diskussion in der Besteuerungspraxis und geben Anlass, einige ausgewählte Problembereiche zu beleuchten. Der nachfolgende Beitrag geht zunächst auf die Frage der Erdienbarkeit von mittelbaren Erhöhungen sowie auf Erweiterungen einer Pensionszusage ein. Des Weiteren wird die Problematik der Abfindung von nicht ausfinanzierten Pensionszusagen unter besonderer Berücksichtigung der Liquidation diskutiert.
Die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer verlangt neben der Einhaltung der bilanzsteuerrechtlichen Voraussetzungen nach § 6a EStG (Prüfung auf der ersten Stufe) auf der zweiten Stufe die Prüfung, ob die Pensionszusage gesellschaftsrechtlich veranlasst ist und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.1) Diese Vorgehensweise basiert auf der Rechtsprechung des BFH,2) wonach sich die Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung ebenfalls auf zwei Stufen vollzieht:
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