Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte während der Freistellungsphase des Klägers die Zahlung von Altersteilzeitentgelt und Aufstockungsbetrag in voller Höhe oder zu 5/24 schuldet.
Der am 03.02.1943 geborene Kläger war bei der Fa. C.-E. Energietechnik GmbH (C.) in deren Werk S. beschäftigt.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|